VDKS an der Weser e.V.
auf www.VDKSW.de
SATZUNG

des Vereins der Kapitäne und Nautischen Schiffsoffiziere an der
Weser e.V. Bremerhaven


§1

Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen "Verein der Kapitäne und Nautischen Schiffsoffiziere an der Weser" e.V. Bremerhaven und ist Rechtsnachfolger der 1940 von der Deutschen Arbeitsfront zwangsweise aufgelösten "Kameradschaftlichen Vereinigung an der Unterweser" und der seit 1948 wieder ins Leben gerufenen "Kameradschaftlichen Vereinigung der Kapitäne und Nautischen Schiffsoffiziere an der Weser" e.V.

Der Sitz des Vereins ist Bremerhaven.

Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bremerhaven eingetragen.

§2

Zweck des Vereins

Der Verein der Kapitäne und Nautischen Schiffsoffiziere an der Weser - kurz VdKSW - ist die Berufsvertretung der Kapitäne und nautischen Schiffsoffiziere an der Weser.
Er bezweckt:

1. Pflege der Tradition und Weiterentwicklung des Berufsstandes

2. Beratung und Vertretung in beruflichen, nautischen und sozialen Fragen,

3. Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder,

4. Pflege der Kameradschaft

5. Unterstützung hilfsbedürftiger Mitglieder

§ 3

Mitgliedschaft
Wer Mitglied werden will, muss im Besitz eines nautischen Befähigungszeugnisses A 4 bis A 6 bzw. AK bis AG sein und hat ein entsprechendes Gesuch an den Vorstand zu richten, der endgültig über die Aufnahme entscheidet.


§ 4

Stimmberechtigung
Nach Aufnahme durch den Vorstand und Zahlung des laufenden Beitrages ist das Mitglied stimmberechtigt.

§ 5

Die Mitgliedschaft erlischt:

1. durch Tod

2. durch Austritt der dem Vorstand bis zum 30. September des laufenden Jahres durch Einschreibbrief anzuzeigen ist

3. durch Ausschluß auf schriftlichen Antrag von mindestens drei Mitgliedern und nach Entscheidung
durch den Vorstand, wenn das Mitglied den Interessen des VdKSW zuwiderhandelt.

4. durch den Entscheid des Vorstandes, wenn
a) das Mitglied sich weigert, die festgesetzten Beiträge zu zahlen
b) wenn das Mitglied trotz erfolgter Mahnung länger als zwei Jahre im Rückstand ist.

Die Entscheidungen sind unanfechtbar. Der VdKSW behält sich das Recht vor, die Beitragsforderungen einzuklagen. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben weder Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Beiträge, noch haben sie weiter Besitzrechte am Vereinsvermögen. Der Austritt nach § 5 Ziffer 2 kann nur nach Zahlung des laufenden Jahresbeitrages erfolgen.

§ 6

Rechte und Pflichten
Die Mitglieder haben das Recht zur Antragstellung und Stimmabgabe in den Versammlungen.

§7

Die Mitglieder haben die Pflicht:
a) zur Einhaltung der satzungsgemäßen Bestimmungen
b) zur regelmäßigen Zahlung der von der Jahreshauptversammlung festgesetzten Beiträge, für deren Höhe die auf dem Verbandstag des VDKS Hamburg beschlossenen Beiträge maßgebend sind
c) mit dem Alter von 75 Jahren entfällt die Beitragspflicht.

§ 8

Organisation

Die Organe des VdKSW sind:

1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
3. die ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung

§9

Den Vorstand bildet der Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart oder deren Stellvertreter.

§ 10

Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren durch die Jahreshauptversammlung gewählt. Er muss während der  Zeit seiner Amtsführung in den Unterweserorten ansässig sein.

§ 11

Der Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich rechtverbindlich.

§ 12

Mitgliederversammlung
ln Bremerhaven findet monatlich eine Mitgliederversammlung statt, ausgenommen die Urlaubszeit Juli/August.

§ 13

Hauptversammlung
Im ersten Vierteljahr eines jeden Jahres findet in Bremerhaven eine ordentliche Hauptversammlung statt, auf der der Jahresbericht durch den Vorstand erstattet und die Rechnungslage vorgenommen wird.

§14

Der Vorstand hat das Recht, in besonderen Fällen eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn dies durch mindestens acht Mitglieder verlangt wird. Satzungsänderungen können nur in einer Hauptversammlung beschlossen werden.

§15

Die Einberufung der Jahreshauptversammlung und einer außerordentlichen Hauptversammlung geschieht durch schriftliche Einladung und durch Bekanntgabe in einer in Bremerhaven erscheinenden Tageszeitung.

§16

Eine Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens acht stimmberechtigte Mitglieder
anwesend sind.
Sollte eine Hauptversammlung nicht beschlussfähig sein, so ist innerhalb von 14 Tagen eine neue Hauptversammlung einzuberufen, welche ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist.

§17

Die Beschlüsse aller Versammlungen und der Hauptversammlung sind in einem Protokoll schriftlich niederzulegen

§ 18

Bei gewöhnlichen Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit, bei
Satzungsänderungen die
Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

§19

Auflösung des Vereins
Die Auflösung des VdKSW kann nur in einer Hauptversammlung beschlossen werden. Der Antrag muss von mindestens Einzehntel der Mitglieder schriftlich unterstützt und persönlich unterschrieben sein. Der Vorstand hat daraufhin eine Hauptversammlung einzuberufen,
die erst ünf Monate nach der Antragstellung stattfinden darf. Die Einberufung dazu hat in einer in Bremerhaven erscheinenden Tageszeitung zu erfolgen. Ferner müssen innerhalb dieses Zeitraums von fünf Monaten alle Mitglieder schriftlich von dem Antrag unterrichtet und zur schriftlichen Stimmabgabe aufgefordert werden. Der Antrag gilt als angenommen, wenn dreiviertel aller Mitglieder dafür stimmen. Als Stimmabgabe gilt die schriftliche oder die mündliche Stimmabgabe in der Hauptversammlung. Dabei ist jede
Stimme nur einmal zu zählen.
 
§20

Bei Auflösung des VdKSW ist das Vereinsvermögen anteilsmäßig unter die Mitglieder aufzuteilen, falls die auflösende Versammlung keine andere Verwendung beschließt. Dabei gelten als Mitglieder nur die, die bis zur Auflösung des VdKSW ihrer Beitragspflicht voll genügt haben. Mitglieder mit Beitragsrückständen haben keinen Anteil am Vereinsvermögen.



Die Neufassung der Satzung löst die Satzung vom 8. März 1960 ab. Sie tritt mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Sie wurde durch die Jahreshauptversammlung
am 3. März 1978 laut Protokoll einstimmig genehmigt.

Eingetragen am 30. Juni 1978 unter der Geschäftsnummer 598 in das Vereinsregister zu Bremerhaven.

Spreen, Vorsitzender


Der VdKSW e. V. Bremerhaven ist als Mitbegründer des Verbandes Deutscher Kapitäne und Schiffsoffiziere e. V. Hamburg (VDKS) korporatives Mitglied dieses Verbandes.
 

 
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